1. Freund*in anwerben
Zeigen Sie ihr*ihm unsere vielfältigen Job-Angebote!
Den Arbeitsweg mit der besten Freundin teilen? Die wissenschaftlichen Diskussionen nicht nur privat, sondern auch im Dienst führen? Gemeinsam zur nächsten Fortbildung? Kein Problem!
Sie sind Mitarbeiter*in beim Wiener Gesundheitsverbund und haben eine*einen Freund*in mit abgeschlossener Ausbildung, die*der perfekt für einen Job im Gesundheitsbereich wäre?
Offene Stellen findet Ihre*Ihr Freund*in auf karriere.gesundheitsverbund.at/jobs
2. Bewerbung abgeben
Unterschreiben Sie gemeinsam unser Bonus-Formular!
Ihre*Ihr Freund*in findet eine interessante Stelle und bewirbt sich online über unsere Karriere-Website. Sie*Er lädt im Rahmen der Bewerbung auch das Bonus-Formular hoch, das Sie zuvor beide unterschrieben haben.
Parallel dazu senden Sie das Bonus-Formular bitte per E-Mail an das Vorstandsressort Personalmanagement.
Nicht vergessen!
Sie und Ihre*Ihr Freund*in müssen das Bonus-Formular gemeinsam unterschreiben.
Eine spätere Einreichung ist nicht möglich!
3. Freund*in wird eingestellt
Gratulation! Job und Freund*in passen zusammen.
Der Bewerbungsprozess war erfolgreich. Die offene Stelle konnte dank Ihrer Empfehlung besetzt werden. Sie und Ihre*Ihr Freund*in erfahren beide von der Job-Zusage und können gemeinsam feiern gehen.
4. € 1.000 Bonus erhalten
Nach 6 Monaten wird Ihr Bonus ausbezahlt. Vielen Dank für Ihre Empfehlung!
Ihrer*Ihrem Freund*in gefällt es nach 6 Monaten noch immer bei uns? Großartig! Sie erhalten unseren Dankeschön-Bonus in Höhe von 1.000 Euro automatisch mit Ihrem Gehalt ausbezahlt.
Und Ihre*Ihr Freund*in? Sie*Er kann bereits ab Job-Beginn neue Kolleg*innen anwerben und sich den Bonus ebenfalls sichern.
FAQ für Mitarbeiter*innen
Bonus und Auszahlung
Wie hoch ist der Anwerbe-Bonus?
Der Anwerbe-Bonus beträgt 1.000 Euro brutto und wird als Leistungsprämie an die*den Anwerber*in ausbezahlt.
Wer erhält den Bonus?
Den Bonus erhält die*der Anwerber*in.
Wer kann den Bonus nicht erhalten?
Ausgenommen von der Prämien-Zahlung sind Mitglieder des Vorstands sowie Personen, die aufgrund ihrer Position oder Befugnisse direkt und konkret auf das Erfolgen der Anstellung der*des neuen Mitarbeiter*in und/oder auf die Kriterien Einfluss nehmen können.
Kann die*der zukünftige Vorgesetzte auch als Anwerber*in fungieren?
Personen der 1. und 2. Führungsebene und Mitarbeiter*innen, die direkt am Bewerbungs- und/oder Auswahlprozess der jeweiligen Bewerber*innen aktiv beteiligt sind, können nicht als Anwerber*in fungieren. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder der Kollegialen Führung, Bewerbungsreferent*innen und direkte Vorgesetzte oder Hearing-Teilnehmer*innen.
Für welche Stellen oder Berufsgruppen kann ich jemanden anwerben?
Es kommen alle Stellen in Frage, für die eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich ist.
Kann ich auch Familien-Mitglieder anwerben?
Ja. Auch Familien-Mitglieder können angeworben werden.
Wie weiß ich, dass meine Anwerbung Erfolg hatte?
Bei Erfüllung aller Kriterien (frühestens sechs Monate nach Dienstbeginn der*des Bewerber*in) erhalten Anwerber*in und Bewerber*in eine schriftliche Information über den aktuellen Status.
Wann wird der Bonus ausbezahlt?
Wenn die*der angeworbene Mitarbeiter*in seit sechs Monaten in einem aktiven Dienstverhältnis zum Wiener Gesundheitsverbund steht, erhält die*der Anwerber*in eine Leistungsprämie von 1.000 Euro brutto mit einer der nächsten Gehaltsanweisungen.
Kann ich den Zeitpunkt der Auszahlung selbst bestimmen?
Nein. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung automatisch.
Wie wird der Bonus ausbezahlt?
Der Bonus wird bei der nächsten Gehaltsverrechnung auf das Gehaltskonto der*des Anwerber*in ausbezahlt.
Ist der Bonus steuerfrei?
Nein, aber steuerbegünstigt.
Kann ich statt dem Geld auch bezahlte Freizeit bekommen?
Nein. Die Prämie wird ausschließlich finanziell abgegolten.
Ich habe viele Freund*innen. Wie oft kann ich den Anwerbe-Bonus erhalten?
In der Jahressumme dürfen alle ausbezahlten Leistungsprämien pro Mitarbeiter*in, somit inklusive Anwerbe-Bonus, die maximale Höchstgrenze gemäß der aktuellen Wertgrenzenverordnung (für 2023 4.400 Euro brutto) nicht übersteigen. Wenn also keine anderen Leistungsprämien ausbezahlt werden, kann pro Jahr maximal 4 Mal ein Anwerbe-Bonus ausbezahlt werden.
Hinweis: bei mehrmaligen Anwerbungen unter Zuhilfenahme gewisser Strukturen ist von einer gewerbsmäßigen Tätigkeiten auszugehen und eine entsprechende Gewerbeberechtigung anzustreben.
Dienstverhältnis
Muss ich Vollzeit-Mitarbeiter*in sein, um den Bonus zu erhalten?
Nein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Anwerbung oder Auszahlung in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund stehen, unabhängig vom eigenen Stunden-Ausmaß.
Was ist, wenn ich anwerbe, aber kurz danach in Pension gehe oder den WIGEV verlasse?
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Anwerbung und Auszahlung in keinem aktiven Dienstverhältnis befinden, wird keine Prämie ausbezahlt.
Ist die Prämie vom Stunden-Ausmaß abhängig?
Die Höhe der Prämie ist weder vom Stunden-Ausmaß der*des neuen Mitarbeiter*in noch der*des Anwerbenden abhängig.
Was ist, wenn sich eine*r von uns beiden nach der Anstellung versetzen lässt?
Eine WIGEV-interne Versetzung von Anwerber*in oder Bewerber*in ist kein Ausschließungsgrund. Eine Versetzung außerhalb des WIGEV bei einer oder bei beiden Personen schon.
Ich bin im Probemonat. Kann ich bereits jemanden anwerben?
Ja. Sie müssen aber zum Zeitpunkt der Auszahlung weiterhin in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund stehen. Sonst erhalten Sie keinen Bonus.
Ich bin befristet, mein Dienstverhältnis endet in drei Monaten. Bekomme ich den Bonus trotzdem?
Sie bekommen den Bonus, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anwerbung und Auszahlung in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund stehen.
Ich bin in Karenz. Kann ich trotzdem jemanden anwerben?
Ja, auch in diesem Fall erhält die*der Anwerber*in die Prämie, sobald die*der neue Bewerber*in die Stelle angetreten und sechs Monate aktive Dienstzeit absolviert hat.
Habe ich als AKÜ (Leihpersonal) die Möglichkeit, jemanden anzuwerben?
Nein, da Sie in keinem aktiven Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund stehen.
Ich bin Lehrling. Kann ich auch jemanden anwerben?
Mitarbeiter*innen in einem Ausbildungsverhältnis gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis und erhalten dementsprechend keine Prämie.
Kann ich auch Lehrlinge anwerben?
Nein. Es können nur Personen angeworben werden, die eine abgeschlossene Ausbildung haben. Bewerber*innen für ein Ausbildungsverhältnis sind vom Anwerbe-Bonus ausgenommen.
Ich bin Zivildiener. Kann ich jemanden anwerben?
Nein, da Sie in keinem aktiven Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund stehen.
Kann ich jemanden anwerben, die*der erst vor Kurzem beim WIGEV beziehungsweise der Stadt Wien tätig war?
Wer innerhalb der letzten sechs Monate bereits ein Dienstverhältnis mit dem Wiener Gesundheitsverbund beziehungsweise der Stadt Wien hatte, kann nicht im Rahmen der Aktion neuerlich angeworben werden.
Kann ich jemanden für eine Ausbildungsstelle anwerben?
Ausbildungsverhältnisse fallen nicht in die Aktion, unabhängig von der Berufsgruppe.
Kann ich jemanden anwerben, wenn ich selbst in Ausbildung bin?
Leider nein, wenn ich eine Ausbildungsstelle besetze, kann ich niemanden anwerben.
Bewerbung und Formular
Wo finde ich die offenen Jobs, für die ich jemanden anwerben kann?
Sie finden alle offenen Jobs auf unserer Karriere-Seite.
Wer muss das Bonus-Formular unterschreiben?
Das Bonus-Formular müssen Anwerber*in und Bewerber*in unterschreiben. Achtung! Eine spätere Einreichung ist nicht mehr möglich.
Wo kann ich das ausgefüllte und unterschriebene Formular hochladen?
Bei der Online-Bewerbung unter „weitere Anhänge“.
Kann ich das unterschriebene Formular auch per Post schicken?
Nein. Das Formular muss mit der Online-Bewerbung übermittelt werden.
Meine*mein Freund*in hat das Formular vergessen. Was kann ich jetzt machen? Kann ich das Formular nachreichen?
Nein. Eine nachträgliche Empfehlung nach Eingang der Bewerbung ist nicht möglich. Die Prämien-Berechtigung besteht in diesem Fall nicht.
Woher weiß ich, dass das Formular abgegeben wurde und ich den Bonus bekommen werde?
Bei Erfüllung aller Kriterien (frühestens sechs Monate nach Dienstbeginn der Bewerber*in) erhalten Anwerber*in und Bewerber*in eine schriftliche Information über den aktuellen Status.
Kann ich darauf bestehen, dass meine*mein Freund*in das Formular hochlädt?
Nein. Die Teilnahme am Anwerbe-Bonus ist für alle Beteiligten freiwillig.
Ich bin Führungskraft im Wiener Gesundheitsverbund. Habe ich eine aktive Rolle beim Anwerbe-Bonus?
Nein. Führungskräfte sind in den Anwerbe-Prozess nicht eingebunden. Die Verantwortung liegt bei Anwerber*in und Bewerber*in.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Vorstandsressort Personalmanagement.
Datenschutz
Unterliegen meine Daten dem Datenschutz?
Der Wiener Gesundheitsverbund nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.
Werden meine angegebenen Daten gespeichert und/oder verarbeitet?
Die Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund der Stadt Wien verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Bewerbungen von Mitarbeiter*innen für den Anwerbebonus (Art. 4 Z 7 DSGVO) .
Kann ich eine Löschung meiner Daten verlangen?
Aufgrund der finanztechnischen Aufbewahrungspflichten müssen die Formulare sieben Jahre aufbewahrt werden.
Für welche Zwecke werden meine personenbezogenen Daten verwendet?
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bewertung und Beurteilung der Bewerbung im Rahmen der Aktion Anwerbe-Bonus verwendet und verarbeitet.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Die Rechtsgrundlagen für die Auszahlung des Anwerbe-Bonus (Leistungsprämie) sind:
- § 39 Besoldungsordnung 1994 – BO 1994
- § 104 Wiener Bedienstetengesetz – W-BedG
Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Gemäß § 132 BAO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen im Zusammenhang mit Lohnsteuer- und Abgabenpflicht sieben Jahre.
Welche Rechte habe ich im Zusammenhang mit meinen Daten?
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Ebenso besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Wir werden Ihrem Wunsch schnellstmöglich nachkommen, soweit es keine gegenteilige gesetzliche Vorgabe gibt oder ein berechtigtes Interesse des Wiener Gesundheitsverbundes dem entgegensteht. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meine personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen?
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung des Anwerbe-Bonus gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls ist eine gültige Teilnahme an der Aktion nicht möglich.
Wer ist die*der Verantwortliche für die Verarbeitungstätigkeit?
Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes
Vorstandsressort Personalmanagement
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1
E-Mail
An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie die*den Datenschutzbeauftragte*n der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren.
Weitere Informationen über Datenschutz und Datensicherheit finden Sie im Intranet des Wiener Gesundheitsverbundes (nur für Mitarbeiter*innen aufrufbar) unter: Datenschutz und Informationssicherheit im Wiener Gesundheitsverbund
Kann ich die Verarbeitung meiner personebezogenen Daten verweigern?
Grundsätzlich ja. Dies schließt jedoch eine Teilnahme am Anwerbe-Bonus aus.
Wir sind der Wiener Gesundheitsverbund.
Mit 8 Kliniken, 9 Pflegehäusern, einem Therapiezentrum sowie 5 Ausbildungsstandorten zählen wir zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa.
Als Unternehmung der Stadt Wien und attraktiver Arbeitgeber stehen wir für vielseitige Einsatzgebiete, Tätigkeitsbereiche, Weiterbildungen und Karriere-Chancen.
Auch auf Ihre Freund*innen warten bei uns viele Möglichkeiten, egal ob sie am Beginn ihrer Karriere stehen oder nach einer Veränderung suchen.