Ja, Ihre bisherige einschlägige Berufserfahrung wird bei der Aufnahme berücksichtigt. Grundsätzlich können bis zu 10 Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden, wenn die Tätigkeit berufseinschlägig war und in einem EWR-Staat (oder einem Staat mit gleichgestelltem Zugang zum Beruf) ausgeübt wurde.
In bestimmten Fällen ist auch eine Anrechnung über diese 10 Jahre hinaus möglich, wenn die bisherigen Tätigkeiten inhaltlich und im Umfang zu mindestens 75% mit der neuen Position übereinstimmen.
Damit wir Ihre Vordienstzeiten vollständig berücksichtigen können, ist es wichtig, dass Sie uns diese rechtzeitig (spätestens 3 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses) bekanntgeben und entsprechende Nachweise innerhalb eines Jahres vorlegen.
Die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt erst nach Dienstantritt, etwaige Gehaltsunterschiede anhand der entsprechenden Gehaltsstufen werden rückwirkend vergütet. Jedoch beziehen Sie in der Zwischenzeit das angegebene Grundgehalt und etwaige Zulagen falls zutreffend.
Die genaue Anrechnung erfolgt individuell im Zuge des Aufnahmeprozesses.
Die Grundlage dafür bildet § 7 des Wiener Bedienstetengesetzes (W-BedG).